Beitrags- und Gebührenordnung |
Grund der überarbeiteten Beitrags- und Gebührenordnung ist die Anpassung
an die aktuelle Haushaltslage des Kleingartenvereins.
Ziel ist die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel für die Erhaltung
der Gemeinnützigkeit, die Sicherstellung zukünftiger Aufgaben und die Erfüllung
aller Verbindlichkeiten.Die anteilig aus dem Jahr 2013 zu berechnenden Kosten
beziehen sich auf 74 vermietete Parzellen bei nicht bewirtschaftetem Vereinsheim. |
1. | Mitgliedsbeiträge | 1.1. | Beitrag für aktive Mitglieder | 35,00 € |
1.2. | Beitrag für passive Mitglieder | 7,00 € | |
2. | Mitgliedsbeitrag 2 - Umschlag für satzungsgemäße Zwecke der Gemeinnützigkeit | pro Garten | 35,00 € | 2.1. | Umlage wegen Vergabeleistung Finanzbuchhaltung | Anteil pro Garten | 5,00 € |
3. | Miete für Vereinsheim pro Tag | 100,00 € | 3.1. | Pachtzins für Garten | aktueller ortsüblicher Preis der Stadt Zwickau | 0,12 €/m2 |
3.2. | Pachtzins für Vereinsfläche | Anteil pro Garten 75,0 m2 | 9,05 € |
4. | Energiekosten | 4.1. | Elektroenergie Arbeitspreis | Änderungen des Energieversorgers vorbehalten | 0,263 €/kWh |
4.2. | Elektroenergie | pauschaler Grundpreis für Strom | 7,00 € |
5. | Nicht geleistete Pflichtstunden | (Übertragung der Arbeit ins Folgejahr nicht möglich!) | 10,00 €/Std. |
6. | Geräteausleihe pro Tag | Häcksler, Schweißgerät, Heckenschere, Rasenmäher, Laubsauger, Winkelschleifer, Kreissäge nur in Absprache. | 2,50 €/Tag |
7. | Nutzung von Vereinsstrom | Pauschalpreis pro Tag | 0,50 €/Tag |
8. | Verzugszinsen zuzügl. Postgebühr | bei Zahlungsverzug ( zzgl. aktuelle Postgebühren ) | 8.1. | bis 14. Tag (1. Mahnung) | 25 % des Gesamtrechnungsbetrages | lt. Rechnung |
8.2. | ab 31. Tag (2. Mahnung) | 50 % des Gesamtrechnungsbetrages | lt. Rechnung |
9. | Ausleihe des Vereinszeltes | (zuzügl. Aufbaukosten) | 31,00 €/Tag |
10. | Straßenreinigungsgebühr | nach aktuellem Hebesatz der Stadt Zwickau | 9,60 € |
11. | Grundsteuer B | Hebesatz ab 2013: 510 %, bebaute Fläche größer als 24m2) | auf Fläche |
Festlegungen: |
Die Hauptkassierung erfolgt bargeldlos . Der Beitrag
ist bis spätestens 31.03. des Jahres auf das Konto des
Kleingartenvereins zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden die von der Mitgliederversammlung
im Jahr 2010 beschlossenen Gebühren lt. Punkt 8. erhoben.
Darünberhinaus werden die Inkassomöglichkeiten Anwendung finden.
Eine mit dem Vorstand zu vereinbarende Ratenzahlung könnte dies abwenden.
Die Ausgabe der Rechnungsbelege erfolgt grundsätzlich gegen Unterschrift zur Jahreshauptversammlung.
Bei Verhinderung ist eine Person des Vertrauens zu beauftragen.
Der Trinkwasserverbrauch aus den zentralen Zapfstellen der Gartenanlage wird vom Verein aus den Beiträgen der Pächter
bestritten. Vereinskosten für Versicherung, Grundsteuer B für bebaute Vereisflächen, Schornsteinfeger-,Wartungsksoten Heizung
sowie Wegebeleuchtung werden aus dem Umlage-Mitgliedsbeitrag 2 finanziert.
Instandhaltungs- und Anschaffungskosten für den Zentralbrunnen sowie Verbrauch tragen die Nutzer zu gleichen
Teilen.
Über diese Ordnung hinaus gehende, sich im Laufe des Geschäftsjahres durch übergeordnete
Stellen ändernde Gebühren oder in existenziellen Gefahrensituationen dringend erforderliche Anpassungen
sind nach Vorstandsbeschluss und Aushang im Schaukasten gültig.
Diese Ordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2014 ab dem 02.03.2014 in Kraft. Die Beitrags- und Gebührenordnung vom 01.01.2013 wird hiermit außer Kraft gesetzt. |
................... Bernd Müller Vorsitzender |