Kleingartenverein "Naturfreunde" e.V. / Uferstraße 5 / 08058 Zwickau

Beitrags- und Gebührenordnung 

 
 
Grund der überarbeiteten Beitrags- und Gebührenordnung ist die Anpassung an die aktuelle Haushaltslage des Kleingartenvereins. Ziel ist die satzungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel für die Erhaltung der Gemeinnützigkeit, die Sicherstellung zukünftiger Aufgaben und die Erfüllung aller Verbindlichkeiten.Die anteilig aus dem Jahr 2013 zu berechnenden Kosten beziehen sich auf 74 vermietete Parzellen bei nicht bewirtschaftetem Vereinsheim.


1. Mitgliedsbeiträge
1.1. Beitrag für aktive Mitglieder 35,00 €
1.2. Beitrag für passive Mitglieder 7,00 €

2. Mitgliedsbeitrag 2 - Umschlag für satzungsgemäße Zwecke der Gemeinnützigkeit pro Garten 35,00 €
2.1. Umlage wegen Vergabeleistung Finanzbuchhaltung Anteil pro Garten 5,00 €

3. Miete für Vereinsheim pro Tag 100,00 €
3.1. Pachtzins für Garten aktueller ortsüblicher Preis der Stadt Zwickau 0,12 €/m2
3.2. Pachtzins für Vereinsfläche Anteil pro Garten 75,0 m2 9,05 €

4. Energiekosten
4.1. Elektroenergie Arbeitspreis Änderungen des Energieversorgers vorbehalten 0,263 €/kWh
4.2. Elektroenergie pauschaler Grundpreis für Strom 7,00 €

5. Nicht geleistete Pflichtstunden (Übertragung der Arbeit ins Folgejahr nicht möglich!) 10,00 €/Std.

6. Geräteausleihe pro Tag Häcksler, Schweißgerät, Heckenschere, Rasenmäher, Laubsauger, Winkelschleifer, Kreissäge nur in Absprache. 2,50 €/Tag

7. Nutzung von Vereinsstrom Pauschalpreis pro Tag 0,50 €/Tag

8. Verzugszinsen zuzügl. Postgebühr bei Zahlungsverzug ( zzgl. aktuelle Postgebühren )
8.1. bis 14. Tag (1. Mahnung) 25 % des Gesamtrechnungsbetrages lt. Rechnung
8.2. ab 31. Tag (2. Mahnung) 50 % des Gesamtrechnungsbetrages lt. Rechnung

9. Ausleihe des Vereinszeltes (zuzügl. Aufbaukosten) 31,00 €/Tag

10. Straßenreinigungsgebühr nach aktuellem Hebesatz der Stadt Zwickau 9,60 €

11. Grundsteuer B Hebesatz ab 2013: 510 %, bebaute Fläche größer als 24m2) auf Fläche


Festlegungen:
Die Hauptkassierung erfolgt bargeldlos . Der Beitrag ist bis spätestens 31.03. des Jahres auf das Konto des Kleingartenvereins zu überweisen. Bei Zahlungsverzug werden die von der Mitgliederversammlung im Jahr 2010 beschlossenen Gebühren lt. Punkt 8. erhoben.
Darünberhinaus werden die Inkassomöglichkeiten Anwendung finden.
Eine mit dem Vorstand zu vereinbarende Ratenzahlung könnte dies abwenden.
Die Ausgabe der Rechnungsbelege erfolgt grundsätzlich gegen Unterschrift zur Jahreshauptversammlung.
Bei Verhinderung ist eine Person des Vertrauens zu beauftragen.
Der Trinkwasserverbrauch aus den zentralen Zapfstellen der Gartenanlage wird vom Verein aus den Beiträgen der Pächter bestritten. Vereinskosten für Versicherung, Grundsteuer B für bebaute Vereisflächen, Schornsteinfeger-,Wartungsksoten Heizung sowie Wegebeleuchtung werden aus dem Umlage-Mitgliedsbeitrag 2 finanziert.
Instandhaltungs- und Anschaffungskosten für den Zentralbrunnen sowie Verbrauch tragen die Nutzer zu gleichen Teilen.
Über diese Ordnung hinaus gehende, sich im Laufe des Geschäftsjahres durch übergeordnete Stellen ändernde Gebühren oder in existenziellen Gefahrensituationen dringend erforderliche Anpassungen sind nach Vorstandsbeschluss und Aushang im Schaukasten gültig.

Diese Ordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.03.2014 ab dem 02.03.2014 in Kraft. Die Beitrags- und Gebührenordnung vom 01.01.2013 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

 
 

 
 

 
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Bernd Müller
Vorsitzender